Treppenlexikon

Mit unserem Treppenlexikon werden Fachbegriffe verständlich erklärt und tragen zur besseren Umsetzung eines Treppenprojekts bei.
Dieses Lexikon beinhaltet keine Vorschriften/Normen.

Der Treppengrundriss ist eine zweidimensionale Darstellung aus der  Vogelperspektive, welcher die Form und die Laufrichtung der Treppe darstellt. Weiterhin ist aus einem Treppengrundriss die Lage der Treppe ersichtlich und wie sich die Treppe in Bezug auf den Platz in dem Raum integriert.

Im Schnitt ist die Treppe seitlich dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine vertikale Darstellung, wo die Höhenmaße und die Auftrittsflächen der Stufen dargestellt sind.

Als Treppenantritt wird die erste / unterste Stufe eines Treppenlaufes bezeichnet.

Als Treppenaustritt wird die letzte / oberste Stufe eines Treppenlaufes bezeichnet.

Die Treppensteigung ist das vertikale Maß von der Oberkante einer Trittstufe zur Oberkante der darauffolgenden Trittstufe. Dieses Maß wird oft als “s“ bezeichnet.

Der Treppenauftritt ist das horizontale Maß von der Vorderkante einer Trittstufe zur Vorderkante der darauffolgenden Trittstufe in der Lauflinie gemessen. Dieses Maß wird oft als “a“ bezeichnet.

Die Unterschneidung ist der überstehende Teil einer Stufe (Vorderkante), welcher über die darunterliegende Stufe hinausragt.

Beschreibt den Bereich, der beim begehen der Treppe üblicherweise genutzt wird. In diesem Gehbereich befindet sich die Lauflinie, die für weitere Bemessungen (z.B. des Auftrittes) genutzt wird. So wird sichergestellt, dass die Treppe bequem und sicher begehbar ist.

Treppen werden als links- oder rechtsläufig bezeichnet. Dies ist die Richtung, in der sich eine Treppe „dreht“, aus der Sicht von unten nach oben.

Wird vertikal gemessen zwischen einer gedachten Linie, welche die Stufenvorderkanten verbindet und der Unterkante von dem darüberliegenden Bauteil (meist die Decke). Aus diesem Maß ergibt sich auch die Kopffreiheit.

Der lichte Stufenabstand wird vertikal zwischen der Trittfläche einer Stufe und der Unterseite der darauffolgenden Stufe gemessen.

Die Treppenlaufbreite ist das waagrechte Grundrissmaß der gesamten Konstruktionsbreite inklusive Geländer/Handläufe. Verläuft die  Treppenkonstruktion zwischen zwei Wänden, gelten die Oberflächen der Rohbauwände.

Die nutzbare Treppenlaufbreite ist das waagrechte Grundrissmaß, welches an der Innenkante zwischen begrenzenden Bauteilen wie das Geländer und/oder der Handlauf gemessen wird. Dies ist der Teil der Treppe, der effektiv beim Auf- und Abgehen genutzt werden kann.

Das Steigungsverhältnis wird berechnet aus Treppensteigung und Treppenauftritt. Das Verhältnis ist ein Maß für die Neigung der Treppe und wichtig für das  bequeme begehen von Treppen.

Ist der Abstand zwischen dem äußersten Bauteil einer Treppe (z.B.  Geländer/Handlauf) und dem angrenzenden Bauteil (z.B. einer Wand).

Ist der freie Luftraum in der Mitte einer Treppe zwischen den Treppenläufen/Podesten bzw. Treppengeländern.

Dies ist die Aussparung in der Geschossdecke welche benötigt wird, um eine  Treppe hindurchzuführen.

Ist das Bauteil entlang des Treppenlaufs, welches hauptsächlich als absturzsicherndes Element dient und Halt für die Person beim Begehen der Treppe bietet. Es handelt sich hierbei um die vollständige Konstruktion in der Regel bestehend aus Handlauf, Pfosten und einer Füllung.

Ist das waagrechte Geländer, welches entlang des Deckenlochs oder im Bereich einer Galerie verläuft, um das Abstürzen von Personen zu verhindern. Es handelt sich hierbei um die vollständige Konstruktion in der Regel bestehend aus Handlauf, Pfosten und einer Füllung.

Der Handlauf ist der Teil des Geländers, welcher in Höhe der Hand verläuft und als Griff sicheren Halt beim Auf- und Absteigen bietet. Ein Handlauf ist jedoch auch ein eigenständiges Element, welches zum Beispiel nur an der Wand als Wandhandlauf befestigt wird. Es handelt sich hierbei also um keine vollständige Konstruktion wie bei einem Geländer.

Der Deckenwinkel bzw. die Deckenblende dient in aller erster Linie zur  Estrichabstellung, wobei die Deckenblende zusätzlich auch den Deckenrand verkleidet. Der Winkel bzw. die Blende befindet sich am An- und Austritt der Treppe im Bereich der Decke und, falls vorhanden, im Bereich des Brüstungsgeländers.

Ist die horizontale Stufe, welche zum Begehen der Treppe notwendig ist.

Ist das vertikale Element zwischen zwei Trittstufen, welche diese miteinander verbindet. Die Treppe hat somit keine Öffnung zwischen den Trittstufen und ist geschlossen.

Der Stufenträger ist ein tragendes Element, auf dem die Stufen montiert werden. Es gibt unterschiedliche Arten von Stufenträgern, z.B. in Form einer Lasche, oder verschieden geformten Stahlblech.

Ist das zentrale Bauteil einer Treppe, meist bestehend aus einem 10mm Stahlblech, welches als seitliches Tragelement für die Stufen dient. Die Stufenköpfe sind hierbei verdeckt.

Ist das zentrale Bauteil einer Treppe, welches als Tragelement für die Stufen dient und sich unterhalb der Stufen befindet. Die Holme sind also eingerückt und die Stufenköpfe von außen sichtbar.

Hierbei handelt es sich um das tragende Bauteil in Form eines Stahlrohrs in der Mitte einer Spindeltreppe, um die sich die Stufen winden.

Ist eine Treppe, welche Teil des Rettungsweges ist und nach behördlichen Vorschriften umgesetzt werden muss.

Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Treppe, welche keine Funktion als Rettungsweg hat. Diese führt meistens zu einem Raum, welcher nicht als Aufenthaltsraum dient.

Bei einer offenen Treppe werden nur Trittstufen und keine Setzstufen ausgeführt.

Bei einer geschlossenen Treppe werden Tritt- und Setzstufen ausgeführt, sodass der Freiraum zwischen den Trittstufen geschlossen ist.